Ausgabe Nr. 469

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AUS DER REDAKTION

Zurzeit wird man immer wieder mit den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konfrontiert. Dass Datenschutz nicht nur zum Schutz des persönlichen Eigentums, sondern auch zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte wichtig ist, dürfte Jedem einleuchten. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe unserer Zeitschrift das Dokument „Datenschutz in der Deutschen Gesellschaft für Heereskunde e.V. – Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihre Rechte“ vor und bitten darum, dieses Dokument sorgfältig zu lesen. Neu in die Gesellschaft eintretende Mitglieder bestätigen auf ihrem Mitgliedsantrag, dass sie mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten für Vereinszwecke einverstanden sind. Bestehende Mitglieder haben das Recht, dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten für Vereinszwecke jederzeit schriftlich durch eMail oder Brief an den Sekretär der Gesellschaft Dr. Frank Buchholz (Anschrift und eMail-Adresse finden Sie auf Seite 8 des Dokuments) zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruches bitten wir zu bedenken, dass damit auch die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Heereskunde automatisch endet. Ohne beispielsweise die persönlichen Daten aus Ihrem SEPA-Mandat für den Einzug Ihres Jahresbeitrags oder Ihre Adressdaten für den Versand der Zeitschrift für Heereskunde verwenden zu können, würde Ihre Mitgliedschaft in der Gesellschaft inhaltsleer.

Aus Gründen des Datenschutzes entfällt ab dieser Ausgabe das Mitarbeiterverzeichnis auf der 2. Umschlagseite. Leser, die sich mit einem Autor in Verbindung setzen möchten, wenden sich einfach an die Redaktion. Diese wird gern den Kontakt herstellen.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Vorstand


Uniformkunde

Ulrich Herr:
Vom Pudel zur kackenden Katze –
Der Paradelöwe zum Helm des sächsischen Garde-Reiter-Regiments (1. schweres Regiment) ab 1907

Abb.: Mannschaftshelm des Garde-Reiter-Regiments mit aufgeschraubtem Paradelöwen. Der schwarz gefütterte Nackenschirm ordnet den Helm als Eigentumsstück ein. [Privatsammlung]

Dieser Beitrag zeigt zum ersten Mal und ausführlich anhand der überlieferten Archivalien die Vorgeschichte des Paradelöwen und das Prozedere von dessen Einführung auf. Neben Entwurfsskizzen werden zeitgenössische Fotos eines damals angefertigten Modells veröffentlicht. Außerdem finden neben den beteiligten Künstlern und Heraldikern der 1907 gefertigten Stückzahl die damaligen Preise Erwähnung.


Johannes Menzel und Hans-Dieter Zimmer:
Friedrich Klemm in der Uniform der badischen Jäger

Abb:
Jäger Friedrich Klemm, aufgenommen vor 1868.
[Sammlung Hans-Dieter Zimmer]


Ergänzende Anmerkungen zum Artikel:

„Ein seltenes Foto“
in Zeitschrift für Heereskunde Nr. 462 (Oktober / Dezember 2016), S. 174/175
von Gerfried Roland Edelmann

Es handelt sich bei dem Foto, welches diesem Artikel beigegeben ist, tatsächlich um ein seltenes und höchst interessantes Foto. Nach detaillierter Analyse des Fotos müssen jedoch noch einige Informationen ergänzt werden…


Militärgeschichte

Oliver Heyn:
Ein strategisches Spiel als Erfindung des Revolutionsgenerals Ludwik Mierosławski (1814–1878)

Abb: Ludwik Mierosławski als Obergeneral des badischpfälzischen Revolutionsheeres, kolorierte Lithographie aus: Portrait- und Costüm-Gallerie aus der badisch-pfälzischen Revolution, Karlsruhe 1849. [Deutsches Historisches Museum, Berlin, Inv. Nr. GR103134]

Am Vormittag des 12. Februar 1846 nahm Ludwig Mierosławski ein Bad in seinem Arbeitszimmer im Gutshaus von Swiniary, nur wenige Kilometer nordwestlich von Gnesen gelegen. Er kam hier inkognito bei seinem Bekannten, dem Gutsbesitzer Jozef Rowinski, unter und bearbeitete letzte Anweisungen für einen geplanten Aufstand. Dieser sollte Ende Februar zeitgleich in verschiedenen Regionen des geteilten Polens ausbrechen. Tatsächlich war Mierosławski einer der bedeutendsten Köpfe der gegen Preußen und Russland gerichteten Verschwörung und speziell für die militärstrategischen Planungen der Aufständischen zuständig; er zeichnete sich vor allem durch Koordinationstalent und vorausschauende Dispositionen aus. Was Mierosławski allerdings nicht vorhersehen konnte, war der Verrat des polnischen Adeligen Henryk Poninski, der Details der Aufstandsplanung dem Posener Polizeipräsidenten mitteilte. Und so riegelten preußische Gendarmen wenig später unbemerkt das Gut Swiniary ab, während Mierosławski gerade badete. Obwohl dieser noch schnell aus dem Waschzuber sprang und einige kompromittierende Manuskripte und Landkarten verbrannte, konnte er doch nicht alle Beweise beseitigen und auch der Festnahme nicht entgehen. Mit der Verhaftung eines der führenden Köpfe der Verschwörung war der geplante großpolnische Aufstand des Jahres 1846 bereits vor dem Losschlagen faktisch gescheitert.

Mierosławski wurde zunächst in Posen inhaftiert, später aber aus Sicherheitsgründen in das neu errichtete Zellengefängnis nach Berlin-Moabit gebracht. Seiner Verhaftung waren noch zahlreiche andere Festnahmen gefolgt. Insgesamt befanden sich 254 Personen in Untersuchungshaft und bereiteten sich auf einen der größten Prozesse der preußisch-deutschen Justizgeschichte vor. Die Anklage gegen die polnischen Verschwörer erfolgte aufgrund der sehr umfassenden Beweisaufnahmen erst nach etwa anderthalb Jahren im August 1847.

Während der Untersuchungshaft befasste sich Mierosławski eingehend mit der Vorbereitung seiner gerichtlichen Verteidigung, die wenig später in vielbeachtete eloquente Reden mündete. In der Abgeschiedenheit der Gefängniszelle aber und von der Öffentlichkeit unbeobachtet, widmete sich Mierosławski der Erfindung eines militärisch-strategischen Spiels, dessen Entstehung nur durch seinen Bildungshintergrund verstanden werden kann…


Hans Lipp:
Eine Reichsgerichtsentscheidung von militärhistorischem Interesse

Als Vorläufer des heutigen Bundesgerichtshofes in Karlsruhe gab es bis 1945 in Leipzig das Reichsgericht. Es entschied als Revisionsgericht Streitigkeiten in Zivil- und Strafsachen. Sofern nach Ansicht des Reichsgerichts diese Entscheidungen von grundlegender Bedeutung waren, wurden sie in einer fortlaufenden Entscheidungssammlung veröffentlicht. Natürlich wurden zum Schutze der beteiligten Personen die Namen der Parteien und Ortsangaben nur in Abkürzungen angegeben.

Im 98. Band seiner Entscheidungen in Zivilsachen hat das Reichsgericht auf Seite 176ff folgende Entscheidung vom 23. Februar 1920 veröffentlicht:

„In Sachen Ku. (Beklagter) gegen Ke (Kläger):
I. Instanz: LG Düsseldorf, II. OLG daselbst

Der Beklagte hatte von 1898 an mit der Klägerin etwa 10 Jahre lang ein Verhältnis, dem drei Kinder, darunter ein noch lebendes, entsprossen sind. Als Kavallerieleutnant in St.A. hat er ihr am 1. März 1904 folgenden Schein ausgestellt: Gebe hiermit schriftlich, daß ich für Jossi während unserem seit vier Jahre bestehenden Verkehr stets gesorgt habe und auch weiter stets sorgen werde. Alles Nähere habe ich persönlich mit Jossi besprochen. Sollte es der Fall sein, daß ich heiraten würde, was ziemlich ausgeschlossen ist, so verpflichte ich mich, in diesem Fall Jossi eine Summe von mindestens 15.000 Mark zu geben.

Der Beklagte hat sich im Jahr 1911 verheiratet.
Die Klägerin fordert von ihm die Zahlung von 15.000 Mark….”


Marine

Ulrich Schiers:
Das besondere Bild –
Das Taucherschiff von Pastor Giebelhausen

Im Jahr 1856 erfand der Pastor Ernst August Ludwig Giebelhausen aus Volkstedt bei Eisleben (15. Dezember 1804 Sangerhausen – 17. Juni 1876 Ellrich) ein „Taucherschiff für wissenschaftliche und Friedenszwecke“. Dieses Schiff, auf dem Prinzip des kartesianischen Teufelchens beruhend, war eine Art Gondel, welche es zwei bis drei Mann ermöglichte, auf der Wasseroberfläche zu fahren, oder, wenn die Schiebladen der Decke und Seitenwände geschlossen wurden, unterzutauchen…

Abb: Zeitgenössische Darstellung des Taucherschiffs.

Biografien

Klaus-Ulrich Keubke:
Der Mecklenburg-Schweriner General der Infanterie
Alwin Albert August Carl von Bilguer

Abb.: Der Mecklenburg-Schweriner General der Infanterie von Bilguer als ehemaliger Chef des Militär-Departements im Paradewaffenrock nach 1881. [Staatliches Museum Schwerin]

Als Alwin Albert August Carl von Bilguer am 22. Mai 1812 in Rostock geboren wurde, nahm sein Vater, August Ludwig (Louis) von Bilguer (1777–1858), gerade als Titular-Stabskapitain und Kompanieführer im Mecklenburg-Schweriner Kontingent-Regiment am Feldzug des Kaisers Napoleon I. gegen Russland teil. Die Mutter war Louise geb. von Hahn aus dem Haus Charlottenthal bei Güstrow (Geburtsjahr unbekannt, 1838 gest.). Der Vater überlebte als einer von wenigen Angehörigen des Regiments die Katastrophe und setzte seinen militärischen Dienst ungebrochen fort, so dass über ihn einige Angaben sicher gerechtfertigt sind.

Dieser Louis von Bilguer war am 1. November 1777 in Rheinsberg bei Potsdam geboren worden. Seine militärische Laufbahn gestaltete sich folgendermaßen: Am 28. November 1795 trat er als Sekondeleutnant in das Leib-Grenadier-Regiment in Schwerin ein, wurde am 1. März 1803 zum Premierleutnant und am 30. März 1809 zum Titular-Stabskapitain im II. Bataillon des Kontingent-Regiments befördert. Im Russland-Feldzug führte er in diesem Bataillon die 1. Musketier-Kompanie, dessen nomineller Chef zugleich auch der Bataillonskommandeur, Major Georg Karl Gerd von Pressentin, war. Louis von Bilguer wurde bald nach seiner Rückkehr nach Mecklenburg-Schwerin am 29. März 1813 Kapitain und Chef der 4. Kompanie des Grenadier-Garde-Bataillons ernannt und als solcher im Gefechts auf der Insel Wilhelmsburg bei Hamburg (8./9. Mai 1813) schwer verwundet. Den Einsatz des Offiziers belohnte Herzog Friedrich Franz I. mit der am 23. Juli 1814 von ihm in zwei Klassen (silbern und golden) gestifteten „Militair-Verdienst-Medaille“ in Gold. Am 1. Juni 1821 wurde Louis von Bilguer Major und Kommandeur des neu errichteten Leichten Infanterie-Bataillons. Im gleichen Jahr war das von ihm erarbeitete Lehrbuch „Unterricht für die Unterofficiere und Soldaten der Großherzoglichen Infanterie-Brigade“ erschienen. Die Beförderung zum Oberstleutnant schloss sich am 7. Juni 1831 an. An der Heranbildung von Offizieren wirkte er als Präses der Militär-Examinations-Kommission mit. Seine tatsächliche aktive Laufbahn als Offizier endete am 5. April 1840 mit der Verleihung des Charakters als Oberst und dem Erhalt der Stelle als Kommandant von Güstrow.

Am 16. Juni 1849 wurde er endgültig mit der gesetzmäßigen Pension verabschiedet. Als Louis von Bilguer am 2. März 1858 in Schwerin starb, hatte sein Sohn August bereits den Rang eines Oberstleutnants erreicht.

Nun ist es an der Zeit, sich Alwin Albert August Carl von Bilguer zuzuwenden…


Wolfgang Klepzig:
Oskar Merté – Ein Historien- und Pferdemaler
(Teil 2)

Der Verfasser erhielt kurz nach der Veröffentlichung des I. Teiles der Biografie von Oskar Merté in unserer Zeitschrift Nr. 465 (Juli / September 2017), S. 133–139 weitere Hinweise und Ergänzungen aus der interessierten Leserschaft. So konnten noch Unklarheiten und Lücken geschlossen werden. Des Weiteren hatte der Verfasser das Glück, einige Quellen zu erwerben, um die Biografie des Künstlers weiter abzurunden…

Abb.: Wandgemälde in der großen Reitbahn des Springstalles der Kavallerie-Schule Hannover. Postkarte.

Denkmal

Björn Spitzlei:
Verschwundenes Gedenken in Hameln.
Die Tradition und Regimentstage des 7. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 69

Am 24. August 1921 wurde vom damaligen Chef der Heeresleitung Generaloberst Hans von Seeckt die Traditionspflege für alle Einheiten der Reichswehr verfügt. In Hameln übernahm die 9. Kompanie des 18. Infanterie-Regiments die Tradition des 1919 aufgelösten 7. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 69 aus Trier. Durch die Besetzung des Rheinlandes waren in dessen ehemaliger Garnison sämtliche Aktivitäten von Kriegervereinen verboten. Dieses zwang die im „Reichsbund ehemaliger 69er“ organisierten ehemaligen Angehörigen des Regiments dazu, in unbesetzte Gebiete auszuweichen. Nach der Übernahme der Tradition veranstalteten diese in Hameln 1924, 1925 und 1929 Regimentstage.

Schon kurz nach dem Ersten Weltkrieg bestand der Wunsch, die Gefallenen des Regiments durch ein Denkmal zu ehren. Da dies in Trier vorerst durch die unklare politische Lage nicht möglich war und der Abzug der französischen Besatzung in weiter Ferne schien, wurde die Planung immer wieder verschoben. Der erste Vorschlag für eine Alternative kam von Dr. Hans Eichelbaum (Leutnant. a. D., 6/69, Chefredakteur der Greifswalder Zeitung) im Januar 1929. Er schlug vor, dass die 69er ihren Gefallenen schon vorher einen ganz einfachen und schlichten Gedenkstein setzen sollten. Und zwar sollte er dort errichtet werden, wo die Tradition des Regiments gewahrt wird. Auf dem Kasernenhof in Hameln, dort wo die Traditionskompagnie, die 9. Kompagnie des 18. Infanterie-Regiments untergebracht war, konnte ein Stein aufgestellt werden. Dieser sollte ohne jeden Pomp und Prunk an alle Gefallenen des Regiments erinnern.

Der Bundesvorstand des Reichsbundes ehemaliger 69er befürwortete den Vorschlag und begann unverzüglich mit der Vorbereitung für einen Gedenkstein. Der Entwurf stammte von dem Hamelner Stadtbaurat, Diplom-Architekt Albert Schäfer. Der schlichte Stein, den nur wenige Embleme zierten, trug die Inschrift:

„Seinen Toten das 7. Rhein. Inf.-Rgt. 69, Trier“.

Die Ausführung übernahm der Bildhauer H. Scheder. Finanziert wurde der Stein durch freiwillige Spenden der Mitglieder des Reichsverbandes ehem. 69er. Insgesamt wurden über 700 Reichsmark gespendet. Der Gedenkstein kostete 290 Reichsmark. Weitere Kosten verursachten die Feierlichkeiten. Der Überschuss konnte später für ein Kriegerdenkmal in Trier verwendet werden. Nachdem der Entwurf, die Finanzierung und Ausführung gesichert waren, fand die Einweihung an den Regimentstagen vom 31. August bis 1. September 1929 in Hameln statt…


Sammlerinformationen

Ergänzung zum Beitrag:

„Kasseler Fundus / Kassler Fundus / Kostümfundus Kassel“
von Rolf Selzer:
in: Zeitschrift für Heereskunde Nr. 467 (Januar/März 2018)

Nach heutigem Wissensstand dürfte die Theorie von Stücken aus dem Kasseler- / Kassler-Fundus nicht mehr aufrecht zu halten sein. Bei den so bezeichneten Stücken handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die während des Zweiten Weltkrieges in Salzbergwerken nahe Bad Hersfeld ausgelagerten Bestände u.a. des Staatlichen Theaters Berlin….


Blankwaffen

Jens Wiesberger:
Füsilier-Seitengewehre M/60 mit einem seltenen preußischen Marineteilstempel

Abb.: Nummerngleicher Marineteilstempel ,E.C.119“ auf Seitengewehr und Scheide eines preußischen Füsilier-Seitengewehrs M/60.

Da in den letzten Jahren einige wenige preußische Füsilier-Seitengewehr M/60 und einzelne Scheiden zu diesem Modell mit dem bisher unbekannten Truppenstempel E.C. in der Sammlerwelt aufgetaucht sind, möchte ich mit meinem Deutungsversuch zur Aufklärung beitragen.

Meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen seltenen Marineteilstempel der preußischen Marine, welchen ich wie folgt auflösen möchte:

E.C.119 = Ersatz-Compagnie, Füsilier-Seitengewehr M/60 Nr. 119.

Begründung der Deutung: 1850 wurde beim Marine-Korps (gemäß AKO vom 13. Mai 1852 umbenannt in See-Bataillon) eine Ersatz-Kompanie mit einer Stärke von 150 Mann aufgestellt. Die bisher bekannten Waffennummern liegen in diesem Bereich….


Rolf Selzer:
Kofferdegen, Koffersäbel und Prinzendegen –
Anmerkungen zu Sammlerbegriffen

Den Urheber des Begriffs „Kofferdegen“ heute noch zu lokalisieren, dürfte fast unmöglich sein. Nach Durchsicht diverser Auktionskataloge scheint eine der Quellen bei einem süddeutschen Auktionshaus in den 1980er Jahren zu liegen. Auf jeden Fall erlaubte diese Wortschöpfung nunmehr, auch sehr kurze Blankwaffen kreativ und somit verkaufsfördernd an den Mann bringen zu können.

Nein, der Träger war kein kleinwüchsiger „Stoppelhopser“, sondern natürlich ein Offizier auf Reisen! In den Jahren danach verschwand der Trend, kurze Offizierseitenwaffen als Koffervarianten auszugeben fast völlig.

Und dann tauchte der Begriff „Kofferdegen“ 2008 in einem Bilderbuch über den Infanterie-Offizier-Degen n/M wieder auf:

„Der feine Herr von Welt nahm gerne auf Reisen eine Waffe zur Selbstverteidigung mit. Warum er dazu aber einen Degen auswählte, ist unverständlich; eine Pistole oder ein Revolver wären sicher effektiver ge wesen, aber vielleicht war es eine Frage der Ehre, sich einem Räuber mit der blanken Waffe entgegen zu stellen“.

Diese Erkenntnis auf Seite 167 wird auf 168 noch getoppt:

„Die Klinge ist vernickelt und poliert. Die gesamte Ausstattung dieser Waffe [84 cm Gesamtlänge!] sollte sicher auch dem Hotelpersonal die Bedeutung des Besitzers vor Augen führen“.

Es soll auf die unfreiwillige Komik hier nicht weiter eingegangen werden.

Aber 1889 stand weder der furchteinflößende Räuber vor der Postkutsche noch neben dem Zug. Ebenso wenig kontrollierte das Hotelpersonal die Koffer der Gäste. Und dass der „feine Herr von Welt“ auch noch Offizier war, ist sicherlich auch nicht zwingend notwendig. Nun gut, auch dieses Thema musste besetzt werden.

Doch nähern wir uns dem Begriff doch einfach einmal über die Koffer…

Abb.: Angehörige eines Landsturm-Bataillons um 1914. Beachtenswert sind die unterschiedlich langen Infanterie-Offizier-Degen n/M.

Schusswaffen

Peter Meihs:
Der Lefaucheux-Revolver

Der Lefaucheux-Revolver ist eine Faustfeuerwaffe für so genannte Stiftfeuerpatronen, der 1854 vom französischen Büchsenmacher Eugène Lefaucheux entwickelt wurde. Gegenüber den Perkussionsrevolvern bot der Lefaucheux-Revolver als Hinterlader für Metallpatronen einige Vorteile.

Zu einer etatmäßigen Ausrüstung mit diesem Revolvermodell ist es im Militär der Staaten des Deutschen Bundes und auch nach 1867 nicht gekommen. Man beließ es für Unteroffiziere und Mannschaften zunächst bei Pistolen verschiedener Modelle. Obwohl in der preußischen Armee erst seit 1885 den Offizieren eine Faustfeuerwaffe (beliebigen Modells) vorgeschrieben war, so ist durch zeitgenössische Fotos belegt, dass in den Kriegen von 1866 und 1870/71 Offiziere sich mit verschiedenen Faustfeuerwaffenmodellen ausgerüstet haben. Aus diesem Grund werden sich Offiziere auch mit dem Lefaucheux-Revolver bewaffnet haben. Überliefert ist, dass das Offizierkorps des Füsilier-Bataillons Lippe im Juni 1866 insgesamt 25 Lefaucheux-Revolver im Kaliber 12 mm von der Waffenfabrik Gustav Gratz in Solingen erhielten…

Abb.: Revolver der Firma „Höhmann & Böntgen“ mit geöffneter Ladeklappe.

Außerdem dürfen Sie in Ausgabe 469 erwarten:

  • – Beilage (12 Seiten):
    “Datenschutz in der Deutschen Gesellschaft für Heereskunde e.V.”, Stand: 25.05.2018
  • – Aus den Sammlungen unserer Mitglieder – 1
  • – Aus den Sammlungen unserer Mitglieder – 2
  • – Aufgelesen – Anzeige aus: “Das Kleine Buch von der Marine”, Kiel 1899.
  • – Informationen aus der Gesellschaft und den Arbeitskreisen
  • – Buchbesprechungen / Rezensionen