AUS DER REDAKTION
Zurzeit wird man immer wieder mit den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konfrontiert. Dass Datenschutz nicht nur zum Schutz des persönlichen Eigentums, sondern auch zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte wichtig ist, dürfte Jedem einleuchten. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe unserer Zeitschrift das Dokument „Datenschutz in der Deutschen Gesellschaft für Heereskunde e.V. – Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihre Rechte“ vor und bitten darum, dieses Dokument sorgfältig zu lesen. Neu in die Gesellschaft eintretende Mitglieder bestätigen auf ihrem Mitgliedsantrag, dass sie mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten für Vereinszwecke einverstanden sind. Bestehende Mitglieder haben das Recht, dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten für Vereinszwecke jederzeit schriftlich durch eMail oder Brief an den Sekretär der Gesellschaft Dr. Frank Buchholz (Anschrift und eMail-Adresse finden Sie auf Seite 8 des Dokuments) zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruches bitten wir zu bedenken, dass damit auch die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Heereskunde automatisch endet. Ohne beispielsweise die persönlichen Daten aus Ihrem SEPA-Mandat für den Einzug Ihres Jahresbeitrags oder Ihre Adressdaten für den Versand der Zeitschrift für Heereskunde verwenden zu können, würde Ihre Mitgliedschaft in der Gesellschaft inhaltsleer.
Aus Gründen des Datenschutzes entfällt ab dieser Ausgabe das Mitarbeiterverzeichnis auf der 2. Umschlagseite. Leser, die sich mit einem Autor in Verbindung setzen möchten, wenden sich einfach an die Redaktion. Diese wird gern den Kontakt herstellen.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Vorstand
Dieser Beitrag zeigt zum ersten Mal und ausführlich anhand der überlieferten Archivalien die Vorgeschichte des Paradelöwen und das Prozedere von dessen Einführung auf. Neben Entwurfsskizzen werden zeitgenössische Fotos eines damals angefertigten Modells veröffentlicht. Außerdem finden neben den beteiligten Künstlern und Heraldikern der 1907 gefertigten Stückzahl die damaligen Preise Erwähnung.
Johannes Menzel und Hans-Dieter Zimmer:
Friedrich Klemm in der Uniform der badischen Jäger
Abb:
Jäger Friedrich Klemm, aufgenommen vor 1868.
[Sammlung Hans-Dieter Zimmer]
Ergänzende Anmerkungen zum Artikel:
„Ein seltenes Foto“
in Zeitschrift für Heereskunde Nr. 462 (Oktober / Dezember 2016), S. 174/175
von Gerfried Roland Edelmann
Es handelt sich bei dem Foto, welches diesem Artikel beigegeben ist, tatsächlich um ein seltenes und höchst interessantes Foto. Nach detaillierter Analyse des Fotos müssen jedoch noch einige Informationen ergänzt werden…
Militärgeschichte
Oliver Heyn:
Ein strategisches Spiel als Erfindung des Revolutionsgenerals Ludwik Mierosławski (1814–1878)
Hans Lipp:
Eine Reichsgerichtsentscheidung von militärhistorischem Interesse
Als Vorläufer des heutigen Bundesgerichtshofes in Karlsruhe gab es bis 1945 in Leipzig das Reichsgericht. Es entschied als Revisionsgericht Streitigkeiten in Zivil- und Strafsachen. Sofern nach Ansicht des Reichsgerichts diese Entscheidungen von grundlegender Bedeutung waren, wurden sie in einer fortlaufenden Entscheidungssammlung veröffentlicht. Natürlich wurden zum Schutze der beteiligten Personen die Namen der Parteien und Ortsangaben nur in Abkürzungen angegeben.
Im 98. Band seiner Entscheidungen in Zivilsachen hat das Reichsgericht auf Seite 176ff folgende Entscheidung vom 23. Februar 1920 veröffentlicht:
„In Sachen Ku. (Beklagter) gegen Ke (Kläger):
I. Instanz: LG Düsseldorf, II. OLG daselbst
Der Beklagte hatte von 1898 an mit der Klägerin etwa 10 Jahre lang ein Verhältnis, dem drei Kinder, darunter ein noch lebendes, entsprossen sind. Als Kavallerieleutnant in St.A. hat er ihr am 1. März 1904 folgenden Schein ausgestellt: Gebe hiermit schriftlich, daß ich für Jossi während unserem seit vier Jahre bestehenden Verkehr stets gesorgt habe und auch weiter stets sorgen werde. Alles Nähere habe ich persönlich mit Jossi besprochen. Sollte es der Fall sein, daß ich heiraten würde, was ziemlich ausgeschlossen ist, so verpflichte ich mich, in diesem Fall Jossi eine Summe von mindestens 15.000 Mark zu geben.
Der Beklagte hat sich im Jahr 1911 verheiratet.
Die Klägerin fordert von ihm die Zahlung von 15.000 Mark….”
Marine
Ulrich Schiers:
Das besondere Bild –
Das Taucherschiff von Pastor Giebelhausen
Biografien
Klaus-Ulrich Keubke:
Der Mecklenburg-Schweriner General der Infanterie
Alwin Albert August Carl von Bilguer
Wolfgang Klepzig:
Oskar Merté – Ein Historien- und Pferdemaler
(Teil 2)
Denkmal
Björn Spitzlei:
Verschwundenes Gedenken in Hameln.
Die Tradition und Regimentstage des 7. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 69
Am 24. August 1921 wurde vom damaligen Chef der Heeresleitung Generaloberst Hans von Seeckt die Traditionspflege für alle Einheiten der Reichswehr verfügt. In Hameln übernahm die 9. Kompanie des 18. Infanterie-Regiments die Tradition des 1919 aufgelösten 7. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 69 aus Trier. Durch die Besetzung des Rheinlandes waren in dessen ehemaliger Garnison sämtliche Aktivitäten von Kriegervereinen verboten. Dieses zwang die im „Reichsbund ehemaliger 69er“ organisierten ehemaligen Angehörigen des Regiments dazu, in unbesetzte Gebiete auszuweichen. Nach der Übernahme der Tradition veranstalteten diese in Hameln 1924, 1925 und 1929 Regimentstage.
Schon kurz nach dem Ersten Weltkrieg bestand der Wunsch, die Gefallenen des Regiments durch ein Denkmal zu ehren. Da dies in Trier vorerst durch die unklare politische Lage nicht möglich war und der Abzug der französischen Besatzung in weiter Ferne schien, wurde die Planung immer wieder verschoben. Der erste Vorschlag für eine Alternative kam von Dr. Hans Eichelbaum (Leutnant. a. D., 6/69, Chefredakteur der Greifswalder Zeitung) im Januar 1929. Er schlug vor, dass die 69er ihren Gefallenen schon vorher einen ganz einfachen und schlichten Gedenkstein setzen sollten. Und zwar sollte er dort errichtet werden, wo die Tradition des Regiments gewahrt wird. Auf dem Kasernenhof in Hameln, dort wo die Traditionskompagnie, die 9. Kompagnie des 18. Infanterie-Regiments untergebracht war, konnte ein Stein aufgestellt werden. Dieser sollte ohne jeden Pomp und Prunk an alle Gefallenen des Regiments erinnern.
Der Bundesvorstand des Reichsbundes ehemaliger 69er befürwortete den Vorschlag und begann unverzüglich mit der Vorbereitung für einen Gedenkstein. Der Entwurf stammte von dem Hamelner Stadtbaurat, Diplom-Architekt Albert Schäfer. Der schlichte Stein, den nur wenige Embleme zierten, trug die Inschrift:
„Seinen Toten das 7. Rhein. Inf.-Rgt. 69, Trier“.
Die Ausführung übernahm der Bildhauer H. Scheder. Finanziert wurde der Stein durch freiwillige Spenden der Mitglieder des Reichsverbandes ehem. 69er. Insgesamt wurden über 700 Reichsmark gespendet. Der Gedenkstein kostete 290 Reichsmark. Weitere Kosten verursachten die Feierlichkeiten. Der Überschuss konnte später für ein Kriegerdenkmal in Trier verwendet werden. Nachdem der Entwurf, die Finanzierung und Ausführung gesichert waren, fand die Einweihung an den Regimentstagen vom 31. August bis 1. September 1929 in Hameln statt…
Sammlerinformationen
Ergänzung zum Beitrag:
„Kasseler Fundus / Kassler Fundus / Kostümfundus Kassel“
von Rolf Selzer:
in: Zeitschrift für Heereskunde Nr. 467 (Januar/März 2018)
Nach heutigem Wissensstand dürfte die Theorie von Stücken aus dem Kasseler- / Kassler-Fundus nicht mehr aufrecht zu halten sein. Bei den so bezeichneten Stücken handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die während des Zweiten Weltkrieges in Salzbergwerken nahe Bad Hersfeld ausgelagerten Bestände u.a. des Staatlichen Theaters Berlin….
Blankwaffen
Jens Wiesberger:
Füsilier-Seitengewehre M/60 mit einem seltenen preußischen Marineteilstempel
Da in den letzten Jahren einige wenige preußische Füsilier-Seitengewehr M/60 und einzelne Scheiden zu diesem Modell mit dem bisher unbekannten Truppenstempel E.C. in der Sammlerwelt aufgetaucht sind, möchte ich mit meinem Deutungsversuch zur Aufklärung beitragen.
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen seltenen Marineteilstempel der preußischen Marine, welchen ich wie folgt auflösen möchte:
E.C.119 = Ersatz-Compagnie, Füsilier-Seitengewehr M/60 Nr. 119.
Begründung der Deutung: 1850 wurde beim Marine-Korps (gemäß AKO vom 13. Mai 1852 umbenannt in See-Bataillon) eine Ersatz-Kompanie mit einer Stärke von 150 Mann aufgestellt. Die bisher bekannten Waffennummern liegen in diesem Bereich….
Rolf Selzer:
Kofferdegen, Koffersäbel und Prinzendegen –
Anmerkungen zu Sammlerbegriffen
Schusswaffen
Peter Meihs:
Der Lefaucheux-Revolver
Außerdem dürfen Sie in Ausgabe 469 erwarten:
- – Beilage (12 Seiten):
“Datenschutz in der Deutschen Gesellschaft für Heereskunde e.V.”, Stand: 25.05.2018 - – Aus den Sammlungen unserer Mitglieder – 1
- – Aus den Sammlungen unserer Mitglieder – 2
- – Aufgelesen – Anzeige aus: “Das Kleine Buch von der Marine”, Kiel 1899.
- – Informationen aus der Gesellschaft und den Arbeitskreisen
- – Buchbesprechungen / Rezensionen